19.06.2024, 19:14
(16.06.2024, 17:20)Pontifex Maximus schrieb: Das ist sicherlich auch ein Stück weit so. Man muss aber eben auch sehen, dass Karriere im Richterbereich etwas völlig anderes ist als in der Wirtschaft oder auch in der Verwaltung. Wie hier schon mehrfach erwähnt wurde, werden die meisten Richter - wenn überhaupt - einmal, nämlich auf R2, befördert. Ein Behördenleiter in der Justiz muss daher ganz anders auf sein Personal schauen als zB ein Abteilungsleiter in einem DAX-Unternehmen. Es macht daher aus Sicht der Systems Justiz durchaus Sinn, dass dienstjüngere Kollegen sich erstmal weiter hinten einreihen und dann hochwachsen. Das gilt jedenfalls für diejenigen, die sich im normalen Bereich bewegen. Für besonders leistungsstarke Leute gibt es natürlich auch in jungen Jahren Möglichkeiten zur Förderung.
Im Übrigen muss man sich auch überlegen, welche Positionen mit einem R2-Amt verbunden sind. Wenn man mal vom Beisitzer am Obergericht absieht, sind das Vorsitzendenstellen oder auch Direktorenämter für gar nicht mal so kleine Gerichte. Ob jüngere Kollegen solche Ämter ohne Weiteres ausfüllen können (auch wenn sie sich das selbst zutrauen), darf man sicherlich auch hier und da mal diskutieren.
Man sollte dazu erwähnen, dass bei Schaffung der R-Besoldung die damalige Besoldung der Richter A13 bis A15 zusammengefasst wurde in R1, und R2 bereits A16 abbildet. "Wenn überhaupt befördert" entspricht in der Ordnung des öffentlichen Dienstes in der Justiz also bereits dem Leiter einer Behörde, was eben auch zum Direktor kleinerer Gerichte passt. Der Leiter eines Finanzamtes oder auch der Direktor eines großen Gymnasiums ist auch nicht mehr als A16.
Richter ist eher einer der wenigen Bereiche überhaupt, die eine beiläufige Garantie haben, auf A15 zu kommen - rein durch Zeitablauf. Und die Quote R1 zu R2 ist dann eben auch nicht so gering, nämlich an LG und VG dann schon besser als 2:1, weil es neben Vorsitzendenstellen auch noch die Stellen an den Obergerichten gibt.
R3 ist seltener - aber eben auch in der Verwaltung B-Besoldung entsprechend und dort keineswegs mal eben erreichbar. Auch nicht in Ministerien.
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Justiz - „Karriere“ - von lexspecialis - 15.04.2024, 13:27
RE: Justiz - „Karriere“ - von Spencer - 15.04.2024, 16:02
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