18.06.2024, 21:48
Vielleicht hilft ein Beispiel:
Für den Unfallschaden sind Fahrer, Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer ersatzpflichtig. Jetzt kann man nur einen verklagen. Oder alle, aber jeden einzeln in gesonderten Prozessen - was mühsam ist und teuer, und wenn es ganz dumm läuft, wird noch unterschiedlich entschieden. Aber man kann eben die Gesamtschuldner auch alle gemeinsam in einem Prozess verklagen - es gibt also mehrere Beklagte, die gemeinsam dem Kläger gegenüberstehen im Rechtsstreit, mithin Streitgenossen. Und zwar einfache, denn man muss sie ja nicht gemeinsam verklagen, es ist nur sinnvoll.
In anderen, selteneren Konstellationen muss man aber alle oder niemand verklagen - wenn man da alle verklagt, sind das daher notwendige Streitgenossen.
Für den Unfallschaden sind Fahrer, Halter und Kfz-Haftpflichtversicherer ersatzpflichtig. Jetzt kann man nur einen verklagen. Oder alle, aber jeden einzeln in gesonderten Prozessen - was mühsam ist und teuer, und wenn es ganz dumm läuft, wird noch unterschiedlich entschieden. Aber man kann eben die Gesamtschuldner auch alle gemeinsam in einem Prozess verklagen - es gibt also mehrere Beklagte, die gemeinsam dem Kläger gegenüberstehen im Rechtsstreit, mithin Streitgenossen. Und zwar einfache, denn man muss sie ja nicht gemeinsam verklagen, es ist nur sinnvoll.
In anderen, selteneren Konstellationen muss man aber alle oder niemand verklagen - wenn man da alle verklagt, sind das daher notwendige Streitgenossen.
Nachrichten in diesem Thema
Streitgenossenschaft - von ZivilRDDorf - 18.06.2024, 16:52
RE: Streitgenossenschaft - von Konova - 18.06.2024, 19:30
RE: Streitgenossenschaft - von Praktiker - 18.06.2024, 21:48