13.06.2024, 11:55
(12.06.2024, 18:43)bona fides schrieb:(09.06.2024, 17:19)GPAKandidat2023 schrieb: Soviel ich weiß, kriegt man genau € 0,00, wenn man nicht mindestens fünf Jahre lang eingezahlt hat.
Solange diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, bringt einem auch die Anrechnung der Studienzeit nichts.
EDIT: Wenn du keinen Versorgungsanspruch erworben hast, müsstest du nach dem Ende des Referendariats nachversichert worden sein. Die Zeiten müssten zählen.
Der Nachtversicherte Betrag wird aber dann ins Versorgungswerk gezahlt.
Man kann wählen, ob man die Beiträge aus dem Referendariat ins VW oder in die DRV einzahlen lassen möchte.
Zu deiner Frage darüber: Schau mal auf die Website der DRV. Dort kannst du online einen Antrag stellen und die schicken dir deinen Verlauf anschließend zu.
Auf den ersten Blick wirst du vermutlich Probleme haben, bei dem Verlauf durchzusehen. Ich finde den nicht selbsterklärend. Umso besser ist es, wenn du deine vorherigen Gehaltsabrechnungen, Meldungen zur Sozialversicherung und ggf. den Lebenslauf dagegen legen und abgleichen kannst. Wenn man das erst mit 60 Jahren macht, wird man sich vermutlich nicht mehr daran erinnern, wie der saisonale Nebenjob aussah, den man vor 40 Jahren mal gehabt hat. Besser zeitmah erledigen, solange man noch Erinnerungen und Unterlagen hat.
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Studium anrechnen DRV - von regresskreisel - 09.06.2024, 16:51
RE: Studium anrechnen DRV - von GPAKandidat2023 - 09.06.2024, 17:19
RE: Studium anrechnen DRV - von bona fides - 12.06.2024, 18:43
RE: Studium anrechnen DRV - von Egal - 13.06.2024, 11:55
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