10.06.2024, 19:39
Hi,
habe nun meine erste Akte erhalten, bei der ich laut Ausbilder ein Zivilurteil fertigen soll.
Der Termin zur Hauptverhandlung (gütliche + evtl. mündliche) ist nun erst in der Zukunft im Juli angesetzt.
Ist das nicht etwas ungewöhnlich? Blendet man das jetzt nun einfach aus, und tut so als wenn es gar keine geben würde und schreibt da auch nichts weiter zu?
Es gab eine Klageerwiderung und eine Replik, an sich scheint der Fall auch recht aussichtslos für den Kläger, aber es kann doch theoretisch - in der Hauptverhandlung - noch alles passieren und das Urteil wird dadurch total nutzlos?
Sorry für die wahrscheinlich blöde Frage aber bin gerade echt lost...
habe nun meine erste Akte erhalten, bei der ich laut Ausbilder ein Zivilurteil fertigen soll.
Der Termin zur Hauptverhandlung (gütliche + evtl. mündliche) ist nun erst in der Zukunft im Juli angesetzt.
Ist das nicht etwas ungewöhnlich? Blendet man das jetzt nun einfach aus, und tut so als wenn es gar keine geben würde und schreibt da auch nichts weiter zu?
Es gab eine Klageerwiderung und eine Replik, an sich scheint der Fall auch recht aussichtslos für den Kläger, aber es kann doch theoretisch - in der Hauptverhandlung - noch alles passieren und das Urteil wird dadurch total nutzlos?
Sorry für die wahrscheinlich blöde Frage aber bin gerade echt lost...

Nachrichten in diesem Thema
Erste Zivilakte, Urteil schreiben ohne Hauptverhandlung? - von redlicherbesitzer - 10.06.2024, 19:39
RE: Erste Zivilakte, Urteil schreiben ohne Hauptverhandlung? - von GPAKandidat2023 - 10.06.2024, 20:15
RE: Erste Zivilakte, Urteil schreiben ohne Hauptverhandlung? - von redlicherbesitzer - 10.06.2024, 20:18
RE: Erste Zivilakte, Urteil schreiben ohne Hauptverhandlung? - von Praktiker - 11.06.2024, 08:19