09.06.2024, 16:51
Hallo,
man kann sich ja bis zu 8 Jahre seiner Studien-/Ausbildungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung anrechnen lassen. Ich bin als Anwalt ja im Versorgungswerk und von der Rentenversicherungspflicht befreit.
Würde man im Falle der Anrechnung eine Minirente von der DRV neben der Rente aus dem VW erhalten ohne nach der Ausbildung eingezahlt zu haben?
Im Studium habe ich auch mal einen Minijob gehabt und da ja zumindest sehr geringfügig eingezahlt. Ich war auch knapp 2 Jahre Werkstudent. Komme insgesamt aber nicht auf 5 Jahre, in denen ich eingezahlt habe, weil ich im Ref. verbeamtet war.
Ich lese unterschiedliches darüber im internet und dachte hier weiß vllt jemand Bescheid.
Danke für die Info :)
VG
man kann sich ja bis zu 8 Jahre seiner Studien-/Ausbildungszeit bei der Deutschen Rentenversicherung anrechnen lassen. Ich bin als Anwalt ja im Versorgungswerk und von der Rentenversicherungspflicht befreit.
Würde man im Falle der Anrechnung eine Minirente von der DRV neben der Rente aus dem VW erhalten ohne nach der Ausbildung eingezahlt zu haben?
Im Studium habe ich auch mal einen Minijob gehabt und da ja zumindest sehr geringfügig eingezahlt. Ich war auch knapp 2 Jahre Werkstudent. Komme insgesamt aber nicht auf 5 Jahre, in denen ich eingezahlt habe, weil ich im Ref. verbeamtet war.
Ich lese unterschiedliches darüber im internet und dachte hier weiß vllt jemand Bescheid.
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VG
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Studium anrechnen DRV - von regresskreisel - 09.06.2024, 16:51
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