09.06.2024, 14:32
(09.06.2024, 14:13)Therizinosaurus schrieb: Ja, ist es - ab mehr als 30 Prozent mehr als der Besoldung darf die Nebentätigkeit versagt werden. Allerdings gibt es da scheinbar genügend Mittel und Wege - und sei es, die Nebentätigkeit über den Lebenspartner laufen zu lassen.
Gilt auch nicht in jedem BL
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Nebenjob Beamte - von Therizinosaurus - 08.06.2024, 17:50
RE: Nebenjob Beamte - von Praktiker - 08.06.2024, 18:57
RE: Nebenjob Beamte - von Phaeno - 09.06.2024, 12:58
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RE: Nebenjob Beamte - von Homer S. - 09.06.2024, 14:32
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