06.06.2024, 17:47
So absolut, wie meine Vorrednerin würde ich dies natürlich nicht beantworten. Von meinen bisherigen 7 Arbeitgebern (inkl. Stationen im Ref) - kann ich schließlich nicht auf die gesamte Anwalts- und Unternehmenswelt schließen. Natürlich hat vor allem Dein Arbeitgeber etwas davon, sofern er in der Vergütungsvereinbarung einen höheren Stundensatz für angestellte Anwälte mit FA-Titel berücksichtigt hat. Ich kann meine Tätigkeit mit oder ohne FA-Titel machen. Es ist halt eine relativ einfache Möglichkeit die Visitenkarte zu füllen.
Wir bekommen mind. jeweils einen Auszeittag, sofern am Wochenende Kurse sind. Jedoch ist dies sehr abhängig vom jeweiligen Partner - selbst innerhalb der Kanzlei ist es unterschiedlich. Ich würde versuchen jedenfalls die Tage am Wochenende als Ausgleich zu bekommen, aber mind. einen zu haben.
Viel Glück dabei.
Wir bekommen mind. jeweils einen Auszeittag, sofern am Wochenende Kurse sind. Jedoch ist dies sehr abhängig vom jeweiligen Partner - selbst innerhalb der Kanzlei ist es unterschiedlich. Ich würde versuchen jedenfalls die Tage am Wochenende als Ausgleich zu bekommen, aber mind. einen zu haben.
Viel Glück dabei.
Nachrichten in diesem Thema
Freizeitausgleich FA? - von Legaleagle - 05.06.2024, 10:16
RE: Freizeitausgleich FA? - von Egal - 05.06.2024, 22:29
RE: Freizeitausgleich FA? - von Chrimos - 06.06.2024, 17:47