29.05.2024, 18:32
Vorangestellt: Viel Erfolg auf deinem weiteren Weg.
Aber eine Frage habe ich: Dein Abschluss aus Russland (Master) wurde in Deutschland mit der 1. Staatsprüfung gleichgestellt, sodass Du ins Ref einsteigen kannst, während du für einen Master mangels Kenntnisse im deutschen Recht abgelehnt wurdest (welcher idR einfacher zu erwerben ist, als die z.T. uferlose und schwere erste Staatsprüfung)? Deutsche Absolventen des Wirtschaftsrechts können grundsätzlich kein Referendariat beginnen, obwohl diese nicht nur deutsches Recht studiert haben, sondern idR auch mehrere relevante Fächer aus der Staatsprüfung ebenfalls als Modul belegt haben....
Also diese Anerkennungsreglungen sind doch seltsam und grenzen an Diskriminierung von Inländern. Mir ist schon bewusst, dass es im Ausland so etwas wie Staatsexamen nicht/kaum gibt, sodass eine Angleichung und Anerkennung notwendig ist.....trotzdem seltsam.
Ansonsten: Jura ist ein Fach wo es auf Sachverhaltserfassung und Sachverhaltsanalyse im besonders hohem Maße ankommt. Es kommt nicht nur auf Details an, sondern der wesentliche Inhalt muss auch unter Zeitdruck herausgefiltert werden. Viele Sätze bzw bestimmte Worte sind in Prüfungen nach Sinn und Zweck auszulegen und in bestimmte Verhältnisse zu Umständen/Verträgen oder Aussagen zu setzen. Ich würde an deiner Stelle erst einmal "langsam" anfangen und nichts überstürzen und den Fokus auf den Erwerb der deutschen Sprache legen. Zumal die "Rechtssprache" noch einmal ein ganz anderes Niveau darstellt. Dein Zugang zum Ref ist ja nicht befristet.
Edit: Als Übergang finde ich die Idee mit dem Erwerb eines LLM für ausländische Juristen im deutschen Recht doch ganz gut. Das Anforderungsniveau ist idR sehr gering und die Profs sind auch zu den Studenten nicht anonym, sodass ein derartiger Abschluss doch ein guter Einstieg sein kann
Aber eine Frage habe ich: Dein Abschluss aus Russland (Master) wurde in Deutschland mit der 1. Staatsprüfung gleichgestellt, sodass Du ins Ref einsteigen kannst, während du für einen Master mangels Kenntnisse im deutschen Recht abgelehnt wurdest (welcher idR einfacher zu erwerben ist, als die z.T. uferlose und schwere erste Staatsprüfung)? Deutsche Absolventen des Wirtschaftsrechts können grundsätzlich kein Referendariat beginnen, obwohl diese nicht nur deutsches Recht studiert haben, sondern idR auch mehrere relevante Fächer aus der Staatsprüfung ebenfalls als Modul belegt haben....
Also diese Anerkennungsreglungen sind doch seltsam und grenzen an Diskriminierung von Inländern. Mir ist schon bewusst, dass es im Ausland so etwas wie Staatsexamen nicht/kaum gibt, sodass eine Angleichung und Anerkennung notwendig ist.....trotzdem seltsam.
Ansonsten: Jura ist ein Fach wo es auf Sachverhaltserfassung und Sachverhaltsanalyse im besonders hohem Maße ankommt. Es kommt nicht nur auf Details an, sondern der wesentliche Inhalt muss auch unter Zeitdruck herausgefiltert werden. Viele Sätze bzw bestimmte Worte sind in Prüfungen nach Sinn und Zweck auszulegen und in bestimmte Verhältnisse zu Umständen/Verträgen oder Aussagen zu setzen. Ich würde an deiner Stelle erst einmal "langsam" anfangen und nichts überstürzen und den Fokus auf den Erwerb der deutschen Sprache legen. Zumal die "Rechtssprache" noch einmal ein ganz anderes Niveau darstellt. Dein Zugang zum Ref ist ja nicht befristet.
Edit: Als Übergang finde ich die Idee mit dem Erwerb eines LLM für ausländische Juristen im deutschen Recht doch ganz gut. Das Anforderungsniveau ist idR sehr gering und die Profs sind auch zu den Studenten nicht anonym, sodass ein derartiger Abschluss doch ein guter Einstieg sein kann
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Jurist mit ausländischem Abschluss - von Russlanddeutsche2024 - 27.05.2024, 22:16
RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von Berenike - 27.05.2024, 23:35
RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von Russlanddeutsche2024 - 29.05.2024, 18:25
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RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von MaxiL99 - 29.05.2024, 19:44
RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von Russlanddeutsche2024 - 29.05.2024, 22:31
RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von FFM_Brudi - 30.05.2024, 07:44
RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von Russlanddeutsche2024 - 30.05.2024, 16:03
RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von Nrw-msvDB - 30.05.2024, 11:21
RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von Russlanddeutsche2024 - 30.05.2024, 16:01
RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von Jurafragen - 30.05.2024, 14:01
RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von Russlanddeutsche2024 - 30.05.2024, 16:18
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RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von Russlanddeutsche2024 - 01.06.2024, 18:14
RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von Russlanddeutsche2024 - 17.06.2024, 15:30
RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von Praktiker - 31.05.2024, 22:52
RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von Russlanddeutsche2024 - 01.06.2024, 18:18
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RE: Jurist mit ausländischem Abschluss - von Heyyho - 18.06.2024, 21:23
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