28.05.2024, 19:22
Kurze Frage an die Erbrechtspezialisten:
Erblasser schenkt zu Lebzeiten im Jahr vor dem Erbfall Summe X an seinen Sohn B, wobei Sohn A als Alleinerbe eingesetzt wird. Die Summe X übersteigt den Pflichtteilanspruch des B.
Kann der A dann Ergänzung seines Erbes um die den Pflichtteil übersteigende Summe verlangen?
Ich bin mir nicht sicher ob 2329 Abs. 1 S 2 ivm 2325 diesen Fall erfasst.
Bzw genereller gefragt, welche Möglichkeiten hat der Erbe um Schenkungen des Erblassers an enterbte Pflichtteilsberechtigte in der Berechnung der Pflichtteilssumme zu berücksichtigen wenn Anfechtung / Widerruf der Schenkungen nicht in Betracht kommen?
Erblasser schenkt zu Lebzeiten im Jahr vor dem Erbfall Summe X an seinen Sohn B, wobei Sohn A als Alleinerbe eingesetzt wird. Die Summe X übersteigt den Pflichtteilanspruch des B.
Kann der A dann Ergänzung seines Erbes um die den Pflichtteil übersteigende Summe verlangen?
Ich bin mir nicht sicher ob 2329 Abs. 1 S 2 ivm 2325 diesen Fall erfasst.
Bzw genereller gefragt, welche Möglichkeiten hat der Erbe um Schenkungen des Erblassers an enterbte Pflichtteilsberechtigte in der Berechnung der Pflichtteilssumme zu berücksichtigen wenn Anfechtung / Widerruf der Schenkungen nicht in Betracht kommen?