24.05.2024, 02:19
Sehe ich auch kritisch. Und welchen Vorteil versprichst du dir von der Verwendung dieser Bezeichnung gegenüber der Bezeichnung als Rechtsassessor?
Kommentar zu § 46 Abs. 2 BRAO: "Die Regelung verdeutlicht, dass der Syndikusrechtsanwalt für seinen nicht-anwaltlichen Arbeitgeber – seinen einzigen Mandanten – anwaltlich tätig wird." (Weyland/Jähne, 11. Aufl. 2024, BRAO § 46 Rn. 6)
§ 46 Abs. 5 S. 1 BRAO: "Die Befugnis des Syndikusrechtsanwalts zur Beratung und Vertretung beschränkt sich auf die Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers."
Kommentar zu § 46 Abs. 2 BRAO: "Die Regelung verdeutlicht, dass der Syndikusrechtsanwalt für seinen nicht-anwaltlichen Arbeitgeber – seinen einzigen Mandanten – anwaltlich tätig wird." (Weyland/Jähne, 11. Aufl. 2024, BRAO § 46 Rn. 6)
§ 46 Abs. 5 S. 1 BRAO: "Die Befugnis des Syndikusrechtsanwalts zur Beratung und Vertretung beschränkt sich auf die Rechtsangelegenheiten des Arbeitgebers."
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Als Syndikus die Familie vertreten - von Syndikuskollege - 23.05.2024, 14:02
RE: Als Syndikus die Familie vertreten - von Egal - 24.05.2024, 00:39
RE: Als Syndikus die Familie vertreten - von gintonic - 24.05.2024, 02:19