23.05.2024, 14:02
Hallo zusammen,
ich möchte eine Frage stellen, auf die ich jetzt ad hoc im Berufsrecht keine Antwort gefunden habe.
Ich bin seit einiger Zeit Syndikus in einem Unternehmen. Nebenher habe ich keine Zulassung als niedergelassener RA.
Nun hat sich im familiären Umfeld eine Sache ergeben, bei der ich aushelfen möchte und für den Verwandten auftreten möchte. Das Ganze ist natürlich unentgeltlich. Nun stellt sich mir die Frage: Kann ich guten Gewissens nach § 46a IV Nr. 3 i.V.m 12 IV BRAO unter meiner Berufsbezeichnung auftreten? Faktisch werde ich natürlich nicht für den Arbeitgeber tätig und dies wird aus meinem Auftreten auch hinreichend deutlich. Kann es hier dennoch zu berufsrechtlichen Schwierigkeiten kommen?
Vielleicht gibt es hier ja einen Kollegen, der sich schon ähnliche Gedanken gemacht hat!
ich möchte eine Frage stellen, auf die ich jetzt ad hoc im Berufsrecht keine Antwort gefunden habe.
Ich bin seit einiger Zeit Syndikus in einem Unternehmen. Nebenher habe ich keine Zulassung als niedergelassener RA.
Nun hat sich im familiären Umfeld eine Sache ergeben, bei der ich aushelfen möchte und für den Verwandten auftreten möchte. Das Ganze ist natürlich unentgeltlich. Nun stellt sich mir die Frage: Kann ich guten Gewissens nach § 46a IV Nr. 3 i.V.m 12 IV BRAO unter meiner Berufsbezeichnung auftreten? Faktisch werde ich natürlich nicht für den Arbeitgeber tätig und dies wird aus meinem Auftreten auch hinreichend deutlich. Kann es hier dennoch zu berufsrechtlichen Schwierigkeiten kommen?
Vielleicht gibt es hier ja einen Kollegen, der sich schon ähnliche Gedanken gemacht hat!
Nachrichten in diesem Thema
Als Syndikus die Familie vertreten - von Syndikuskollege - 23.05.2024, 14:02
RE: Als Syndikus die Familie vertreten - von Egal - 24.05.2024, 00:39
RE: Als Syndikus die Familie vertreten - von gintonic - 24.05.2024, 02:19