17.05.2024, 14:49
Die Rspr sieht doch das Anfertigen mit dem Ziel des späteren Gebrauchens und das Gebrauchen als eine einheitliche Tat an. Insofern sehe ich nicht, warum eine (Teil-) Einstellung erfolgt. Ich würde vermerken, dass das Ausstellen irrelevant ist und wegen des Gebrauchens anklagen. Keine Einstellung.
Nachrichten in diesem Thema
Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von Jaelli - 15.05.2024, 22:04
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von JFBerlin - 16.05.2024, 00:23
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von Drin - 17.05.2024, 14:49
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von Praktiker - 19.05.2024, 19:43
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von JFBerlin - 19.05.2024, 21:19
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von Praktiker - 20.05.2024, 11:38