16.05.2024, 00:23
Ich würde ebenfalls einstellen. Ich bin zwar bei dir, dass es verdächtig ist und eine Fälschung durch ihn naheliegt. Allerdings reicht dies nicht für eine strafrechtliche Verurteilung. Wegen dem In Dubio Pro Reo Grundsatz müsste man mE in einem revisionssicheren Urteil ohnehin annehmen, dass zu Gunsten den Angeklagten die Alternative einer Fälschung durch jemand Anderen bestand. Ohne weitere Beweise bzw. Indizien gäbe es daher keine nachhaltige Verurteilungswahrscheinlichkeit.
Nachrichten in diesem Thema
Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von Jaelli - 15.05.2024, 22:04
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von JFBerlin - 16.05.2024, 00:23
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von Drin - 17.05.2024, 14:49
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von Praktiker - 19.05.2024, 19:43
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von JFBerlin - 19.05.2024, 21:19
RE: Eure Einschätzung - Einstellen oder Anklagen - von Praktiker - 20.05.2024, 11:38