13.05.2024, 20:47
(12.05.2024, 13:24)frogseatfrogs schrieb: Hallo,
ich bin in der Verwaltungsstation beim Rechtsamt und soll einen Widerspruchsbescheid entwerfen.
Das "Problem" ist, dass es keine Widerspruchsbegründung vom Verfahrensbevollmächtigten bisher gab und ich mich frage was ich in den Gründen I beim Vortrag des Widerspruchsführers schreiben soll.
Einige Monate zuvor erfolgte eine Anhörung des Widerspruchsführers. Dachte, dass ich das unter Gründe II bei der formellen RMK erwähne oder soll ich diesen Vortrag anstelle der Widerspruchsbegründung bringen?
Danke für eure Meinung!
Hallo,
wenn es keinen Vortrag des Widerspruchsführers gibt dann würde ich dort einfach hinschreiben, dass der Widerspruch nicht begründet wurde und darauf verweisen, dass mit der Anhörung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben wurde (verstehe ich das richtig, dass zum Erlass eines Widerspruchsbescheids angehört wurde?).
Nachrichten in diesem Thema
Fehlende Widerspruchsbegründung WB - von frogseatfrogs - 12.05.2024, 13:24
RE: Fehlende Widerspruchsbegründung WB - von Ref_GPA1234 - 13.05.2024, 20:47