12.05.2024, 07:34
Du kannst ja auch erst einmal etwas vorformulieren und Deine Mutter unterschreiben lassen, also nach außen nicht in Erscheinung treten.
Es gibt da ja zwei Varianten, wie man so etwas angehen kann: entweder die, die Du offenbar wählen willst, also Nachlassverzeichnis und Auskunft und Gutachten fordern und ggf. einklagen. Das kann lang dauern und vor dem Landgericht muss ja ein Anwalt auftreten.
Oder freundlich auf den Anspruch hinweisen, schauen was sie als Betrag anbieten und das, wenn es nicht völlig unplausibel ist, einfach annehmen und es darauf beruhen lassen - mit der Erwägung, dass der Erblasser auch alles hätte verbrauchen können und das ein unverdientes Geschenk ist. Das kann schnell und harmonisch gehen und braucht nach außen keinen Anwalt - ich würde vermutlich diese Variante wählen, und dann brauchst Du gar nicht erkennbar tätig werden und auch nichts abzurechnen.
Es gibt da ja zwei Varianten, wie man so etwas angehen kann: entweder die, die Du offenbar wählen willst, also Nachlassverzeichnis und Auskunft und Gutachten fordern und ggf. einklagen. Das kann lang dauern und vor dem Landgericht muss ja ein Anwalt auftreten.
Oder freundlich auf den Anspruch hinweisen, schauen was sie als Betrag anbieten und das, wenn es nicht völlig unplausibel ist, einfach annehmen und es darauf beruhen lassen - mit der Erwägung, dass der Erblasser auch alles hätte verbrauchen können und das ein unverdientes Geschenk ist. Das kann schnell und harmonisch gehen und braucht nach außen keinen Anwalt - ich würde vermutlich diese Variante wählen, und dann brauchst Du gar nicht erkennbar tätig werden und auch nichts abzurechnen.
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Pflichtteil - für Familie tätig werden? - von regresskreisel - 11.05.2024, 20:59
RE: Pflichtteil - für Familie tätig werden? - von Drin - 11.05.2024, 22:03
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