11.05.2024, 20:59
Hallo zusammen,
meine Oma ist verstorben und meine Mutter hat kürzlich Post vom AG bekommen mit einer Kopie des Testaments, aus dem hervorgeht, dass sie enterbt ist.
Meine Mutter möchte nun den Pflichtteil geltend machen und hat mich gefragt,ob ich das machen könne. Ich bin allerdings erst seit letztem Jahr zugelassene Anwältin und bin beruflich nicht im Erbrecht beschäftigt.
Ich frage mich, ob es sinnvoll ist, sich dieser Sache anzunehmen, weil es nicht mein Fachgebiet ist. Andererseits besteht der Anspruch sicher, weil kein Ausnahmetatbestand vorliegt, der den Pflichtteil ausschließt. Die Sache dürfte also nicht allzu komplex sein.
Ich würde jetzt erstmal ein Nachlassverzeichnis anfordern und Auskunfts-bzw.Wertermittlungsansprüche geltend machen, weil es eine Immobilie gibt. Das dürfte das einzig nennenswerte Vermögen sein. Da wir seit einigen Jahren mit diesem Teil der Familie jedoch nichts mehr zu tun haben,wissen wir jedoch nicht, was tatsächlich noch an Barvermögen da ist oder was die Immobilie wert ist. An dieser Stelle müsste man also definitiv auf einen Sachkundigen zurückgreifen.
Meine Frage ist nun,ob ich in dieser Sache eine Genehmigung meines Arbeitgebers benötige und ob ich ein offizielles Mandant brauche oder ob man bei so nahen Angehörigen auch „einfach so“ unentgeltlich vertreten kann. Mir ist klar, dass das nach der Berufsordnung bei sehr nahen Angehörigen geht, aber müsste ich dann dennoch eine „eigene Kanzlei“haben oder geht das so „nebenbei“.
Meine Mutter hat im Übrigen eine Rechtsschutzversicherung, die Erbsachen bis 10k Euro übernimmt. Ich könnte also rein theoretisch auch abrechnen. Allerdings rechnen wir in unserer Kanzlei vorwiegend auf Honorarbasis ab und Versicherungen lediglich nach dem RVG. So sehr lukrativ wird die Sache für den Arbeitgeber also nicht sein, weil der Pflichtteil als Streitwert nicht sooo hoch sein dürfte (es gibt noch 3 weitere erbberechtigte Kinder und die Immobilie steht in einer eher ländlichen, strukturschwachen Gegend).
Freue mich auf Input!
VG
meine Oma ist verstorben und meine Mutter hat kürzlich Post vom AG bekommen mit einer Kopie des Testaments, aus dem hervorgeht, dass sie enterbt ist.
Meine Mutter möchte nun den Pflichtteil geltend machen und hat mich gefragt,ob ich das machen könne. Ich bin allerdings erst seit letztem Jahr zugelassene Anwältin und bin beruflich nicht im Erbrecht beschäftigt.
Ich frage mich, ob es sinnvoll ist, sich dieser Sache anzunehmen, weil es nicht mein Fachgebiet ist. Andererseits besteht der Anspruch sicher, weil kein Ausnahmetatbestand vorliegt, der den Pflichtteil ausschließt. Die Sache dürfte also nicht allzu komplex sein.
Ich würde jetzt erstmal ein Nachlassverzeichnis anfordern und Auskunfts-bzw.Wertermittlungsansprüche geltend machen, weil es eine Immobilie gibt. Das dürfte das einzig nennenswerte Vermögen sein. Da wir seit einigen Jahren mit diesem Teil der Familie jedoch nichts mehr zu tun haben,wissen wir jedoch nicht, was tatsächlich noch an Barvermögen da ist oder was die Immobilie wert ist. An dieser Stelle müsste man also definitiv auf einen Sachkundigen zurückgreifen.
Meine Frage ist nun,ob ich in dieser Sache eine Genehmigung meines Arbeitgebers benötige und ob ich ein offizielles Mandant brauche oder ob man bei so nahen Angehörigen auch „einfach so“ unentgeltlich vertreten kann. Mir ist klar, dass das nach der Berufsordnung bei sehr nahen Angehörigen geht, aber müsste ich dann dennoch eine „eigene Kanzlei“haben oder geht das so „nebenbei“.
Meine Mutter hat im Übrigen eine Rechtsschutzversicherung, die Erbsachen bis 10k Euro übernimmt. Ich könnte also rein theoretisch auch abrechnen. Allerdings rechnen wir in unserer Kanzlei vorwiegend auf Honorarbasis ab und Versicherungen lediglich nach dem RVG. So sehr lukrativ wird die Sache für den Arbeitgeber also nicht sein, weil der Pflichtteil als Streitwert nicht sooo hoch sein dürfte (es gibt noch 3 weitere erbberechtigte Kinder und die Immobilie steht in einer eher ländlichen, strukturschwachen Gegend).
Freue mich auf Input!
VG
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