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Einstellung nach § 154f StPO und Verjährung
User321
Junior Member
**
Beiträge: 34
Themen: 0
Registriert seit: Aug 2022
#3
11.05.2024, 20:30
Nach umstrittener Meinung reicht eine Ausschreibung zur Vernehmung als Beschuldigter - wenn es noch keine Vernehmung gab - aus, um eine Unterbrechung nach 78c S. 1 Nr. 1 StGB zu erreichen. Setzt aber voraus, dass der Ausschreibungstext konkret genug gefasst ist.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.05.2024, 20:32 von User321.)
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Nachrichten in diesem Thema
Einstellung nach § 154f StPO und Verjährung - von Jaelli - 11.05.2024, 18:19
RE: Einstellung nach § 154f StPO und Verjährung - von Drin - 11.05.2024, 18:43
RE: Einstellung nach § 154f StPO und Verjährung - von User321 - 11.05.2024, 20:30
RE: Einstellung nach § 154f StPO und Verjährung - von Praktiker - 12.05.2024, 07:39


 

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