09.05.2024, 15:30
Meine Tätigkeitsbeschreibung hat der Arbeitgeber nach meiner Einstellung erstellt. Er konnte schließlich viel besser sagen, was meine Arbeitsaufgaben sein werden, als ich vor Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Es gab einen Vordruck von der RAK an dem wir uns orientiert haben.
Wenn du nicht die einzige Syndikusanwältin im Unternehmen bist, kann dein Arbeitgeber die Anträge der Kollegen als Vorlage nehmen.
Ich selbst würde keine Tätigkeitsbeschreibung ohne Rücksprache mit deinem Vorgesetzten anfertigen, denn du weißt im Detail ja noch gar nicht, was du alles machen sollst.
Dementsprechend ist es natürlich sinnvoll, deinen Vorgesetzten zu kontaktieren wenn du den Antrag jetzt schon stellen willst.
Ich war vorher schon Rechtsanwältin und musste für die Syndikustätigkeit einen neuen Antrag stellen. Gedauert hat es ca. 3 Monate, bis ich die Befreiung hatte. Sie gilt rückwirkend ab Tätigkeitsbeginn wenn du den Antrag innerhalb einer bestimmten Frist stellst. Es macht also nichts, wenn du den Antrag erst nach Arbeitsbeginn fertig hast. Die bis zur Befreiung in die DRV gezahlten Beiträge werden entsprechend rückabgewickelt und ins VW überführt.
Es gab einen Vordruck von der RAK an dem wir uns orientiert haben.
Wenn du nicht die einzige Syndikusanwältin im Unternehmen bist, kann dein Arbeitgeber die Anträge der Kollegen als Vorlage nehmen.
Ich selbst würde keine Tätigkeitsbeschreibung ohne Rücksprache mit deinem Vorgesetzten anfertigen, denn du weißt im Detail ja noch gar nicht, was du alles machen sollst.
Dementsprechend ist es natürlich sinnvoll, deinen Vorgesetzten zu kontaktieren wenn du den Antrag jetzt schon stellen willst.
Ich war vorher schon Rechtsanwältin und musste für die Syndikustätigkeit einen neuen Antrag stellen. Gedauert hat es ca. 3 Monate, bis ich die Befreiung hatte. Sie gilt rückwirkend ab Tätigkeitsbeginn wenn du den Antrag innerhalb einer bestimmten Frist stellst. Es macht also nichts, wenn du den Antrag erst nach Arbeitsbeginn fertig hast. Die bis zur Befreiung in die DRV gezahlten Beiträge werden entsprechend rückabgewickelt und ins VW überführt.
Nachrichten in diesem Thema
Syndikus - Zulassung - von Legalina - 08.05.2024, 17:07
RE: Syndikus - Zulassung - von OzeanGolem - 09.05.2024, 07:17
RE: Syndikus - Zulassung - von Egal - 09.05.2024, 15:30
RE: Syndikus - Zulassung - von Legalina - 10.05.2024, 21:50