09.05.2024, 07:17
Fände ich nicht ungewöhnlich und ist auch nicht verboten, den Antrag auf Zulassung vor dem Antritt der Tätigkeit zu stellen. Die Bearbeitungszeit betrug bei meinen Zulassungen ohnehin immer mehrere Wochen.
Da die Befreiung aber ohnehin rückwirkend zum Beginn der Tätigkeit erfolgt, könntest du dich in den ersten Wochen mit deinen Kollegen, wenn die auch als Syndikus zugelassen sind, abstimmen, welche Angaben die in deren Tätigkeitsbeschreibungen für die Zulassung gemacht haben.
Da die Befreiung aber ohnehin rückwirkend zum Beginn der Tätigkeit erfolgt, könntest du dich in den ersten Wochen mit deinen Kollegen, wenn die auch als Syndikus zugelassen sind, abstimmen, welche Angaben die in deren Tätigkeitsbeschreibungen für die Zulassung gemacht haben.
Nachrichten in diesem Thema
Syndikus - Zulassung - von Legalina - 08.05.2024, 17:07
RE: Syndikus - Zulassung - von OzeanGolem - 09.05.2024, 07:17
RE: Syndikus - Zulassung - von Egal - 09.05.2024, 15:30
RE: Syndikus - Zulassung - von Legalina - 10.05.2024, 21:50