08.05.2024, 17:07
Hi an alle und insbesondere an die Syndikusanwälte und -anwältinnen unter euch! :)
Ich starte im Sommer einen neuen Job in einem Unternehmen. Im Bewerbungsgespräch wurde mir auch zugesagt, dass ich die Doppelzulassung bekommen kann (SyndikusRA und RA).
Kümmere ich mich darum vor meinem Start oder macht man das erst, wenn man im neuen Job beginnt? Ich stehe aktuell nicht im Austausch mit meinem Vorgesetzten, sondern nur mit der HR und frage mich, ob es ungewöhnlich ist sich wegen der Zulassungen vorm Start beim zukünftigen Chef zu melden.
Und habt ihr Tips zum Ausfüllen der Tätigkeitsbeschreibung? Da ich gar nicht konkret weiß, was ich machen werde, würde ich da eher generische Punkte reinschreiben. Wisst ihr, ob es hierzu eine Handreichung oder Vorlagen einer RA-Kammer gibt?
Danke für jede Hilfe.
Liebe Grüße!
Ich starte im Sommer einen neuen Job in einem Unternehmen. Im Bewerbungsgespräch wurde mir auch zugesagt, dass ich die Doppelzulassung bekommen kann (SyndikusRA und RA).
Kümmere ich mich darum vor meinem Start oder macht man das erst, wenn man im neuen Job beginnt? Ich stehe aktuell nicht im Austausch mit meinem Vorgesetzten, sondern nur mit der HR und frage mich, ob es ungewöhnlich ist sich wegen der Zulassungen vorm Start beim zukünftigen Chef zu melden.
Und habt ihr Tips zum Ausfüllen der Tätigkeitsbeschreibung? Da ich gar nicht konkret weiß, was ich machen werde, würde ich da eher generische Punkte reinschreiben. Wisst ihr, ob es hierzu eine Handreichung oder Vorlagen einer RA-Kammer gibt?
Danke für jede Hilfe.
Liebe Grüße!
Nachrichten in diesem Thema
Syndikus - Zulassung - von Legalina - 08.05.2024, 17:07
RE: Syndikus - Zulassung - von OzeanGolem - 09.05.2024, 07:17
RE: Syndikus - Zulassung - von Egal - 09.05.2024, 15:30
RE: Syndikus - Zulassung - von Legalina - 10.05.2024, 21:50