06.05.2024, 13:15
(05.05.2024, 19:02)Ref.HH schrieb:(05.05.2024, 15:27)Egal schrieb: Denk nicht so kompliziert :-) Natürlich können wir hier über die RGL deiner Rücksendung philosophieren, aber in der Praxis wird es keinen interessieren (ich werf mal die Stichworte "Zusenden unbestellter Ware" in den Raum)
Denken sicherlich viele, wird aber wohl in diesem Fall kein Fall von "Zusendung unbestellter Ware" sein!
Wie gesagt, darüber kann man diskutieren :-) Praktisch wird der Verlagsmitarbeiter maximal genervt sein, wenn der "Jungjurist" ihm eine seitenlange Ausarbeitung darüber schickt, warum er nicht verpflichtet ist, die Lieferung anzunehmen.
Die Lieferungen wurden gekündigt, die Kündigung bestätigt und darauf hingewiesen, dass maximal noch eine kommen kann. Insofern sind die Fakten klar und der Streit, den der TE gedanklich kommen sieht, wird vermutlich gar nicht aufflammen.
Da wir uns mit den Gesetzen auskennen, denken wir Juristen oftmals viel zu kompliziert und sehen hinter jeder Ecke Probleme. Ich bin da nicht anders und nehme mich davon nicht aus. Man muss aber lernen, dass nicht jeder einem etwas böses will. Wer nett antwortet, wird im Leben weiter kommen, als wenn er sofort die Paragraphen zitiert. Das ist eine Regel, mit der ich im Leben bisher gut gefahren bin, mich aber immer wieder daran erinnern muss.
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Ergänzungslieferungen - Rücksendung - von 20240505 - 05.05.2024, 14:53
RE: Ergänzungslieferungen - Rücksendung - von Egal - 05.05.2024, 15:27
RE: Ergänzungslieferungen - Rücksendung - von 20240505 - 05.05.2024, 16:44
RE: Ergänzungslieferungen - Rücksendung - von Ref.HH - 05.05.2024, 19:02
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RE: Ergänzungslieferungen - Rücksendung - von 20240505 - 08.05.2024, 18:19