23.04.2024, 14:25
Hallo,
ich arbeite „eigentlich“ als RAin und befinde mich derzeit in Elternzeit. Nach der Elternzeit kann ich nicht in meinen alten Job zurückkehren. Ich überlege daher, mich bei der StA zu bewerben. Die StA war schon immer mein Traum, nur leider habe ich mich für „Karriere in der freien Wirtschaft“ entschieden.
Nun zu meiner Frage:
Wegen meines Kindes könnte ich vorerst nur in Teilzeit arbeiten. Meinte ihr das wäre ein Einstellungshindernis? Sollte ich abwarten und mich erst bewerben, wenn ich eine Vollzeitstelle füllen könnte?
Über Erfahrungsberichte\ - Tipps wäre ich sehr dankbar.
Merci
ich arbeite „eigentlich“ als RAin und befinde mich derzeit in Elternzeit. Nach der Elternzeit kann ich nicht in meinen alten Job zurückkehren. Ich überlege daher, mich bei der StA zu bewerben. Die StA war schon immer mein Traum, nur leider habe ich mich für „Karriere in der freien Wirtschaft“ entschieden.
Nun zu meiner Frage:
Wegen meines Kindes könnte ich vorerst nur in Teilzeit arbeiten. Meinte ihr das wäre ein Einstellungshindernis? Sollte ich abwarten und mich erst bewerben, wenn ich eine Vollzeitstelle füllen könnte?
Über Erfahrungsberichte\ - Tipps wäre ich sehr dankbar.
Merci
Nachrichten in diesem Thema
Staatsanwaltschaft - von JAR - 23.04.2024, 14:25
RE: Staatsanwaltschaft - von FlächenStA - 23.04.2024, 14:45
RE: Staatsanwaltschaft - von Homer S. - 23.04.2024, 18:06
RE: Staatsanwaltschaft - von Praktiker - 23.04.2024, 20:07
RE: Staatsanwaltschaft - von 1Ri - 25.04.2024, 11:34