22.04.2024, 21:56
Der TE schreibt doch, dass er/sie Anwaltskosten geltend machen möchte? Von der Frage der angeblichen Üblichkeit von irgendwas mal abgesehen, m.E. ist sowohl rechtlich als auch vom normalen Ablauf in der GK völlig klar, wie das läuft - man holt sich nämlich schlicht das Placet von der zuständigen Stelle, fertig.
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Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Ferda - 21.04.2024, 09:53
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Quasinon - 21.04.2024, 09:57
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Ferda - 21.04.2024, 11:19
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Patenter Gast - 21.04.2024, 12:41
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Ferda - 21.04.2024, 12:57
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Patenter Gast - 21.04.2024, 14:53
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Hans123 - 21.04.2024, 10:08
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Ferda - 21.04.2024, 12:54
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Egal - 21.04.2024, 16:53
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von guga - 21.04.2024, 11:38
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von FFM_Brudi - 21.04.2024, 17:43
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von 0654321 - 22.04.2024, 14:53
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von Egal - 22.04.2024, 20:20
RE: Als GK-Anwalt für Angehörige tätig werden - von 0654321 - 22.04.2024, 21:56