22.04.2024, 14:30
(22.04.2024, 10:05)Letztinstanzler schrieb:(22.04.2024, 08:52)Egal schrieb:(22.04.2024, 07:28)Konova schrieb: Für die Zulassung brauchst du nur die Versicherung und keine Mandate.
Daher meine Frage, wieso nicht einfach als normaler Wohnzimmeranwalt zulassen und entsprechend „normal“ für deine Mum arbeiten? Dann wärst du mE auch im Versorgungswerk und kannst deine Beiträge selbst bestimmen
Könntest also die Arbeit deiner Mum als „Nebentätigkeit“ angeben oder einfach deine Mum mandatieren mit Honorarvereinbarung in Höhe des gewünschten (sonst als Gehalt bezahlten) Betrages. Wüsste nicht was da gegen spricht
Das wäre der richtige Weg.
@TE: ich habe eine Doppelzulassung als Syndikus und Rechtsanwältin. Für die Syndikustätigkeit war eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung erforderlich, die von der RAK und der Deutschen Rentenversicherung geprüft wurde.
Wie gesagt, wird dir dir RAK die Tätigkeit bei deiner Mutter aber voraussichtlich sowieso untersagen, sofern du dich nicht 100% von den Maklertätigkeiten abgrenzen kannst.
Wenn du deine Mutter hingegen als externer Berater berätst, ist alles fein.
Puuuh danke erst einmal. Ich habe ja schon befürchtet, dass man da einiges beachten muss, woran man vllt. nicht unmittelbar denkt. Die Unvereinbarkeit eines Maklerberufs mit dem Anwaltsberuf gehört z.B. dazu 😂.
Hab mich mal etwas eingelesen und II AGH 6/14 (Urt. v. 25.03.15) gefunden. Da wurde allerdings zwischen dem Grundrecht auf Berufsfreiheit und der Gefahr einer Interessenkollision abgewogen. Im dortigen Fall war der Kollege einerseits Anwalt, andererseits aber Geschäftsführer einer GmbH die Grundstücks An- und Verkauf zum Geschäftszweck hatte. Der AGH hat dann - durchaus nachvollziehbar - die Gefahr einer Interessenkollision darin gesehen, dass der Anwalt seinem Mandanten bspw. raten könnte einen Mietvertrag nicht zu verlängern oder einen Mieter zu kündigen um dann bei der Neuvermietung die Courtage abzugreifen.
Bei meinem "Modell" wäre ich aber doch als angestellter Syndikus mit Festgehalt tätig. Das Vermieten würde zwar zur vertraglich geschuldeten Tätigkeit gehören, aber mit einer erfolgreichen Vermittlung würde ich keinen Cent mehr verdienen als ohne. Da sehe ich den Interessenskonflikt dann eigentlich nicht mehr?
Du könntest die "schädliche" Tätigkeit ja einfach ausgliedern...!?
Bzgl. deiner Anstellung ist zumindest aus steuerlicher Sicht wichtig, dass die Bezahlung etc. dem Fremdvergleich standhält, da steht man bei Verträgen mit nahen Angehörigen generell immer eher unter Generalverdacht ^^
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