22.04.2024, 09:54
(22.04.2024, 07:28)Konova schrieb: Für die Zulassung brauchst du nur die Versicherung und keine Mandate.
Daher meine Frage, wieso nicht einfach als normaler Wohnzimmeranwalt zulassen und entsprechend „normal“ für deine Mum arbeiten? Dann wärst du mE auch im Versorgungswerk und kannst deine Beiträge selbst bestimmen
Könntest also die Arbeit deiner Mum als „Nebentätigkeit“ angeben oder einfach deine Mum mandatieren mit Honorarvereinbarung in Höhe des gewünschten (sonst als Gehalt bezahlten) Betrages. Wüsste nicht was da gegen spricht
Da hatte ich tatsächlich auch schon dran gedacht. Der Vorteil bei einer Syndikustätigkeit wäre halt, dass die Hälfte der Krankenversicherung und die Hälfte des Versorgungswerkbeitrages von meiner Mutter als AG gezahlt würde. Sie würde im Ergebnis also brutto "nur" das zahlen müssen, was auch mein aktueller AG zahlt. Wenn ich als selbstständiger Anwalt Rechnungen gegenüber meiner Mutter schreiben würde, bleiben Krankenkasse und Versorgungswerk hingegen zu 100% bei mir hängen. Ich müsste also deutlich höhere Rechnungen schreiben um aufs gleiche Geld am Ende des Monats zu kommen, wodurch meine Mutter erheblich mehr wirtschaftlich belastet würde. Das würde ich gern vermeiden 😅. Oder mache ich da jetzt einen Denkfehler?
Unabhängig davon riecht die Angabe meiner Haupttätigkeit als Nebentätigkeit irgendwie nach Sozialbetrug. Denke jedes Gemauschel, durch das ich bei einer eigentlich rentenversicherungspflichtigen Tätigkeit im Versorgungswerk bleibe, enrzieht der Rentenkasse die ihr zustehenden Beträge. Bin kein Profi auf dem Gebiet, aber befürchte fast, dass das strafbar wäre. Und mit einer Nachzahlungspflicht von Rentenversicgerungsbeiträgen wenn das irgendwann in 20 Jahren "aufkippt" würde ich mich auch ungern konfrontiert sehen 😅.
Ich hoffe immer noch, da ein legales Modell zu finden...
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