22.04.2024, 08:52
(22.04.2024, 07:28)Konova schrieb: Für die Zulassung brauchst du nur die Versicherung und keine Mandate.
Daher meine Frage, wieso nicht einfach als normaler Wohnzimmeranwalt zulassen und entsprechend „normal“ für deine Mum arbeiten? Dann wärst du mE auch im Versorgungswerk und kannst deine Beiträge selbst bestimmen
Könntest also die Arbeit deiner Mum als „Nebentätigkeit“ angeben oder einfach deine Mum mandatieren mit Honorarvereinbarung in Höhe des gewünschten (sonst als Gehalt bezahlten) Betrages. Wüsste nicht was da gegen spricht
Das wäre der richtige Weg.
@TE: ich habe eine Doppelzulassung als Syndikus und Rechtsanwältin. Für die Syndikustätigkeit war eine detaillierte Tätigkeitsbeschreibung erforderlich, die von der RAK und der Deutschen Rentenversicherung geprüft wurde.
Wie gesagt, wird dir dir RAK die Tätigkeit bei deiner Mutter aber voraussichtlich sowieso untersagen, sofern du dich nicht 100% von den Maklertätigkeiten abgrenzen kannst.
Wenn du deine Mutter hingegen als externer Berater berätst, ist alles fein.
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