21.04.2024, 21:34
Ja, dein Antrag auf Zulassung wird dahingehend überprüft wie hoch der nicht-juristische Anteil ist. Dies ergibt sich aus dem Vertrag. Die Vorgaben für einen Syndikus sind recht streng, da justiert der bgh auch gerne nach und engt die Vorraussetzungen ein. Ob man bei einer privatperson überhaupt als Syndikus tätig werden kann, bezweifle ich deswegen sehr stark.
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Angestellt bei Muttern - von Letztinstanzler - 21.04.2024, 18:10
RE: Angestellt bei Muttern - von Calathea - 21.04.2024, 18:40
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