21.04.2024, 18:48
(21.04.2024, 18:40)Calathea schrieb: Der Hauptteil der Tätigkeit muss juristisch sein, nur ein unwesentlicher Teil darf für eine Syndikuszulassung nicht-juristischer Teil sein.
Überprüft das irgendwer? Ist es realistisch da Probleme zu bekommen? Wäre es ggf sogar strafbar? Existiert eine Rechtsgrundlage um bspw. die juristische Arbeitsleistung des letzten Jahres als Nachweis zu verlangen?
Was genau definiert "juristisch"...an GKs werden doch z.B. auch Buchprüfungen etc. mandatiert. Ist es nicht im weiteren Sinne auch eine juristische Tätigkeit monatliche Mieteingänge zu überwachen und nachzuhalten um zu eruieren, ob Mahnverfahren oder Klagen einzuleiten sind?
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