19.04.2024, 21:34
Dann frag am besten nochmal deinen AG-Leiter. In der Regel sind bei RA-Klausuren ein Gutachten, Zweckmäßigkeit und ein Schriftsatz gefordert und im BV steht meist eine Ziffer in der Art: "Von einem Sachbericht vor dem Gutachten wird abgesehen. Sollte ein Schriftsatz an das Gericht für zweckmäßig erachtet werden, so hat der Schriftsatz eine Sachverhaltsdarstellung zu enthalten."
In der Regel ist dann lediglich, wie schon gesagt, der tatbestandsähnliche Teil eines Schriftsatzes zu schreiben. Einen Tatbestand habe ich bisher noch nicht gesehen, zumal in einer Gutachtenklausur das auch kein Tatbestand, sondern ein Sachbericht ist, der tatbestandsähnlich aufgebaut wird.
In der Regel ist dann lediglich, wie schon gesagt, der tatbestandsähnliche Teil eines Schriftsatzes zu schreiben. Einen Tatbestand habe ich bisher noch nicht gesehen, zumal in einer Gutachtenklausur das auch kein Tatbestand, sondern ein Sachbericht ist, der tatbestandsähnlich aufgebaut wird.
Nachrichten in diesem Thema
Anwaltsklausur Tatbestand - von Ref‘inNRW - 19.04.2024, 14:31
RE: Anwaltsklausur Tatbestand - von tosawyer - 19.04.2024, 15:28
RE: Anwaltsklausur Tatbestand - von Ref´inHessen - 19.04.2024, 16:50
RE: Anwaltsklausur Tatbestand - von Ref‘inNRW - 19.04.2024, 17:48
RE: Anwaltsklausur Tatbestand - von Ref´inHessen - 19.04.2024, 21:34