19.04.2024, 16:50
Ich schließe mich meinem Vorredner an. In Anwaltsklausuren wird kein Sachbericht vor dem Gutachten gefordert, zumindest soweit es mir bekannt ist. Du hast maximal im praktischen Teil, also deiner Klageerwiderungsschrift, einen tatbestandsähnlichen Teil zu schreiben, in dem du bestreitenden, abweichenden oder ergänzenden Vortrag, soweit letzterer deinem Mandanten behilflich ist und für die rechtliche Würdigung sinnvoll ist, darstellen solltest.
Nachrichten in diesem Thema
Anwaltsklausur Tatbestand - von Ref‘inNRW - 19.04.2024, 14:31
RE: Anwaltsklausur Tatbestand - von tosawyer - 19.04.2024, 15:28
RE: Anwaltsklausur Tatbestand - von Ref´inHessen - 19.04.2024, 16:50
RE: Anwaltsklausur Tatbestand - von Ref‘inNRW - 19.04.2024, 17:48
RE: Anwaltsklausur Tatbestand - von Ref´inHessen - 19.04.2024, 21:34