19.04.2024, 15:23
Ich konnte mich für 3 Monate a 4 WAT oder 4 Monate a 3 WAT entscheiden und habe das auch als Standard mitbekommen. Geldtechnisch ist es egal, da das Gehalt auf die gesamte Zeit verteilt wird (unter Ausgleich der pauschalen Abzüge von 25% in NRW). Laut Aussage der am Bewerbungsgespräch beteiligten Anwältin wäre mehr aus Gleichberechtigungsgründen nicht möglich. Es sei einfach eine HR-seitige Kanzleiregelung für alle (ich bin bei einer der personalstärksten Großkanzleien).
Ich habe es im Bewerbungsgespräch zunächst vorsichtig angesprochen, aber die Anwältin war da ganz offen. Tauchen ist bei den „führenden“ Großkanzleien wohl einfach Standard und Teil des „Pakets“.
Ich habe es im Bewerbungsgespräch zunächst vorsichtig angesprochen, aber die Anwältin war da ganz offen. Tauchen ist bei den „führenden“ Großkanzleien wohl einfach Standard und Teil des „Pakets“.
Nachrichten in diesem Thema
Wie lange tauchen? - von Jurafragen - 14.04.2024, 15:12
RE: Wie lange tauchen? - von GPAKandidat2023 - 14.04.2024, 21:58
RE: Wie lange tauchen? - von Mitglied1234 - 19.04.2024, 13:31
RE: Wie lange tauchen? - von HLLM - 19.04.2024, 15:23