19.04.2024, 14:31
Hallo alle zusammen!
ich habe eine Frage an euch. Soeben habe ich mir eine Anwaltsklausur angeschaut. Dabei ging es um einen Beklagten, wobei im seinen Namen Verträge abgeschlossen wurde. Ihm wurde auch bereits eine Klageschrift zugestellt. Meine Frage: Der Mandant hat im Mandantengespräch jeden Vorgang sehr intensiv geschildert. In der Klageschrift hat der Kläger jedoch nicht vieles ausgeführt.
Auch in einer Anwaltsklausur muss ich einen Tatbestand verfassen, muss ich auch im Tatbestand den Vorgang die der Beklagte im Mandantengespräch sehr intensiv erläutert hat als unstreitige Tatsache in den Tatbestand aufnehmen, oder muss ich mich auf den Inhalt beschränken, die der Kläger im Klageschrift vorträgt. Ich freue mich jetzt schon auf eine Antwort! Danke im Voraus!
ich habe eine Frage an euch. Soeben habe ich mir eine Anwaltsklausur angeschaut. Dabei ging es um einen Beklagten, wobei im seinen Namen Verträge abgeschlossen wurde. Ihm wurde auch bereits eine Klageschrift zugestellt. Meine Frage: Der Mandant hat im Mandantengespräch jeden Vorgang sehr intensiv geschildert. In der Klageschrift hat der Kläger jedoch nicht vieles ausgeführt.
Auch in einer Anwaltsklausur muss ich einen Tatbestand verfassen, muss ich auch im Tatbestand den Vorgang die der Beklagte im Mandantengespräch sehr intensiv erläutert hat als unstreitige Tatsache in den Tatbestand aufnehmen, oder muss ich mich auf den Inhalt beschränken, die der Kläger im Klageschrift vorträgt. Ich freue mich jetzt schon auf eine Antwort! Danke im Voraus!
Nachrichten in diesem Thema
Anwaltsklausur Tatbestand - von Ref‘inNRW - 19.04.2024, 14:31
RE: Anwaltsklausur Tatbestand - von tosawyer - 19.04.2024, 15:28
RE: Anwaltsklausur Tatbestand - von Ref´inHessen - 19.04.2024, 16:50
RE: Anwaltsklausur Tatbestand - von Ref‘inNRW - 19.04.2024, 17:48
RE: Anwaltsklausur Tatbestand - von Ref´inHessen - 19.04.2024, 21:34