11.04.2024, 16:59
(11.04.2024, 15:37)Nordlicht43 schrieb: Hey, im Bearbeitervermerk stand, dass von § 68 VwGO kein Gebrauch gemacht wird, also ein Widerspruchsverfahren nicht durchgeführt wird. Musste den Satz auch drei Mal lesen mit der Verneinung
Also ich habe das in Erinnerung, dass da stand, dass Bremen von 68 I 2 keinen Gebrauch gemacht hat. Die Formulierung, dass von 68 VwGO keinen Gebrauch gemacht wird, macht irgendwie auch keinen Sinn. Das bedeutet, dass eins durchzuführen wäre ..
Es stand nämlich in V1 genau anders und explizit, dass ein Vorverfahren nicht erforderlich ist.
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GPA - V2 Februar 2024 - von ZEITNOT - 03.04.2024, 07:31
RE: GPA - V2 Februar 2024 - von Nordlicht43 - 11.04.2024, 15:37
RE: GPA - V2 Februar 2024 - von ZEITNOT - 11.04.2024, 16:59