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Wahlstation Ausland oder Sprungbrett?
Quasinon
Junior Member
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Beiträge: 22
Themen: 0
Registriert seit: Mar 2024
#7
10.04.2024, 19:08
Also der Ablauf ist sicher von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich. Bei mir war es so, dass es ein spezielles Programm für Referendare gab und gibt. Ich hatte etwa zur Halbzeit meiner Anwaltsstation mit meinem Partner gesprochen, dass ich gerne die Wahlst. in einem ausländischen Office machen würde, und er hatte mir dann Locations vorgeschlagen, wo er gute Kontakte in die Partnerschaft hatte (lässt sich dann wohl besser begründen). Dann musste ich (nur der Form halber) einen motivation letter schreiben, der dann nach Frankfurt geschickt wurde. Da wurde das dann Budget- und locationbezogen gesprüft und ich habe dann nach 3 Wochen den Entsendungsvertrag unterschrieben (da man auch im Dubai Office bei der LLP angestellt blieb). In meinem Fall war es dann so, dass das Frankfurter Team, was diese Programm betreut hat, die weitere Orga übernommen hat, sprich: Hotelbuchung, Flüge etc. Insoweit hatte ich Glück, dass ich nicht viel machen musste. Alles in allem würde ich sagen, dass es am wichtigsten ist, sich wie gesagt, frühzeitig zu kümmern und einen Partner zu haben, der da supportive ist. Denn in dem ausländischen Office bist du auch ein Aushängeschild für den Partner und das Team in Deutschland, weshalb du dich da dann auch sehr reinhängen solltest.
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Nachrichten in diesem Thema
Wahlstation Ausland oder Sprungbrett? - von Boßkuhle - 29.03.2024, 00:14
RE: Wahlstation Ausland oder Sprungbrett? - von Bre - 30.03.2024, 20:25
RE: Wahlstation Ausland oder Sprungbrett? - von 1Ri - 02.04.2024, 09:07
RE: Wahlstation Ausland oder Sprungbrett? - von Boßkuhle - 02.04.2024, 13:53
RE: Wahlstation Ausland oder Sprungbrett? - von Quasinon - 08.04.2024, 13:44
RE: Wahlstation Ausland oder Sprungbrett? - von cydgrn - 08.04.2024, 14:10
RE: Wahlstation Ausland oder Sprungbrett? - von Quasinon - 10.04.2024, 19:08


 

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