11.09.2013, 10:42
Klausur ZR III:
Eine Gmbh&Co KG (A) und eine AG (B) wollen ein Unternehmen © sanieren und deshalb Aktienpakete dieses Unternehmens © auf den Markt bringen und aufkaufen. Die A im Wert von 3 Millionen, die B im Wert von 0,5 millionen Euro. Acht Aktionäre erheben Anfechtungsklage gegen den Hauptversammlungsbeschluss bzgl. der Sanierung. Es wird eine Vermittlungsfirma (D) beauftragt, die sieben der acht Aktionäre umstimmen soll. Wenn am Ende alle ihre Klage zurücknehmen, soll sie ihr Geld bekommen. Den achten Aktionär wollen A und B selbst umstimmen. Am Ende stimmen die ersten sieben Aktiioonäre einer Rücknahme der Klage zu, der achte jedoch nicht.
Dass Geld wurde für den Erfolgsfall bei dem Notar E hinterlegt. Die B kam persönlich zum Notar und hat das Geld hinterlegt. Sie ist nur im eigenen Namen aufgetreten und hat nicht gesagt dass auch A beteiligt ist. Anschließend hat aber A das Geld auf das Notaranderkonto überwiesen. Der Notar hat sich daraufhin rückversichert, dass trotzdem B das ganze angewiesen hat. B hat ihm dies bestätigt und der Notar kennt somit nur B als direkten Vertragspartner. Nun wollen A, B und D das Geld herausverlangen. B hat beeits Klage erhoben.
Aufgabenstellung: Der Notar war zu beraten, weil er mittlerweile gerichtlich von B zur Rückzahlung aufgefordert wurde und auch A schon Ansprüche angemeldet hat auf das Geld. Insolvenzrecht und Anfechtungsrecht musste nicht geprüft werden.
Eine Gmbh&Co KG (A) und eine AG (B) wollen ein Unternehmen © sanieren und deshalb Aktienpakete dieses Unternehmens © auf den Markt bringen und aufkaufen. Die A im Wert von 3 Millionen, die B im Wert von 0,5 millionen Euro. Acht Aktionäre erheben Anfechtungsklage gegen den Hauptversammlungsbeschluss bzgl. der Sanierung. Es wird eine Vermittlungsfirma (D) beauftragt, die sieben der acht Aktionäre umstimmen soll. Wenn am Ende alle ihre Klage zurücknehmen, soll sie ihr Geld bekommen. Den achten Aktionär wollen A und B selbst umstimmen. Am Ende stimmen die ersten sieben Aktiioonäre einer Rücknahme der Klage zu, der achte jedoch nicht.
Dass Geld wurde für den Erfolgsfall bei dem Notar E hinterlegt. Die B kam persönlich zum Notar und hat das Geld hinterlegt. Sie ist nur im eigenen Namen aufgetreten und hat nicht gesagt dass auch A beteiligt ist. Anschließend hat aber A das Geld auf das Notaranderkonto überwiesen. Der Notar hat sich daraufhin rückversichert, dass trotzdem B das ganze angewiesen hat. B hat ihm dies bestätigt und der Notar kennt somit nur B als direkten Vertragspartner. Nun wollen A, B und D das Geld herausverlangen. B hat beeits Klage erhoben.
Aufgabenstellung: Der Notar war zu beraten, weil er mittlerweile gerichtlich von B zur Rückzahlung aufgefordert wurde und auch A schon Ansprüche angemeldet hat auf das Geld. Insolvenzrecht und Anfechtungsrecht musste nicht geprüft werden.
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Klausuren August 2013 - von Michael - 03.06.2013, 10:22
RE: Klausuren August 2013 - von MK - 11.09.2013, 10:41
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