01.04.2024, 14:28
Naja also in dem vom TE gestellten Fall liegt ja zwangsnotwendig neben einem Verstoß gegen 145 auch immer ein Verstoß gegen 140 vor, weil dann eben ohne Verteidiger weiterverhandelt wird, der notwendige Verteidiger also nicht anwesend war. Dass das Gericht einen neuen Verteidiger hätte bestellen müssen ändert ja nichts daran, dass der notwendige Verteidiger in der HV nicht da war bzw. einfach gegangen ist. Die fehlende Neubestellung führt also neben dem Verstoß gegen 145 in dem Fall hier auch zu einem Verstoß gegen 140. Im Grunde handelt es sich auch um den selben Grundverstoß, nämlich das Verhandeln ohne Verteidiger trotz Vorliegens der Voraussetzungen des 140.
Ich halte es deshalb für gangbar in diesem Fall beide Normen zusammen zu prüfen, vllt sogar für richtiger.
Ich halte es deshalb für gangbar in diesem Fall beide Normen zusammen zu prüfen, vllt sogar für richtiger.
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Frage zur Revision - von Avals - 29.03.2024, 15:24
RE: Frage zur Revision - von GPAMember - 31.03.2024, 08:44
RE: Frage zur Revision - von Ref´inHessen - 01.04.2024, 13:52
RE: Frage zur Revision - von hp123 - 01.04.2024, 14:28
RE: Frage zur Revision - von Ref´inHessen - 01.04.2024, 14:45
RE: Frage zur Revision - von hp123 - 01.04.2024, 15:23