29.03.2024, 12:40
Das kommt auf jeden Fall seltsam.
Ich würde das an deiner Stelle erstmal ausfüllen und die akteneinsicht wird nach meiner Kenntnis ohnehin erst bei positivem Ergebnis des AC angefordert. Spätestens dann solltest du es deinem aktuellen Arbeitgeber ohnehin mitteilen. Ansonsten ruf im Justizministerium an und vergewissere dich, dass akteneinsicht erst bei Zusage gefordert wird. Aber verweigern würde ich es nicht.
Ich würde das an deiner Stelle erstmal ausfüllen und die akteneinsicht wird nach meiner Kenntnis ohnehin erst bei positivem Ergebnis des AC angefordert. Spätestens dann solltest du es deinem aktuellen Arbeitgeber ohnehin mitteilen. Ansonsten ruf im Justizministerium an und vergewissere dich, dass akteneinsicht erst bei Zusage gefordert wird. Aber verweigern würde ich es nicht.
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Akteneinsicht in Dienstakte bei Bewerbung - von Mindermeinung - 29.03.2024, 10:53
RE: Akteneinsicht in Dienstakte bei Bewerbung - von Diesdasananas - 29.03.2024, 12:40