27.03.2024, 10:10
(27.03.2024, 09:42)Konova schrieb:(27.03.2024, 09:39)9erDart schrieb: Praktiker, deine Antworten hier im Forum in allen Ehren, aber ich verstehe den Fall überhaupt gar nicht und das verwirrt mich. Was soll ein Widerspruch sein, auf den man im Zivilrecht einen Anspruch stützen könnte? Kenne das Institut nur als Rechtsbehelf aus dem Verwaltungsrecht Haha
Zb 574 bgb oder 924 zpo
Ja, so könnte der Fall sein: Kläger hat der Kündigung angeblich widersprochen und klagt auf Feststellung, dass das Mietverhältnis fortbesteht. Oder es ist eigentlich "Widerruf" gemeint. Und in der Tat: es verwirrt, wenn die Fälle nicht vollständig geschildert werden, auch wenn sich über die Fragen auch abstrakt sprechen lässt. Nicht nachahmenswert im Aktenvortrag...
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Streitiges Beklagtenvorbringen - von Ref‘inNRW - 26.03.2024, 12:33
RE: Streitiges Beklagtenvorbringen - von Praktiker - 26.03.2024, 21:54
RE: Streitiges Beklagtenvorbringen - von 9erDart - 27.03.2024, 09:39
RE: Streitiges Beklagtenvorbringen - von Konova - 27.03.2024, 09:42
RE: Streitiges Beklagtenvorbringen - von Praktiker - 27.03.2024, 10:10