16.03.2024, 17:03
Moin,
Kurzzeitgedächtnis funktioniert im Examen nicht. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass meines damit jedenfalls überfordert war.
Für Grund- und Hauptstudium kann das funktionieren, weil der Stoff überschaubar ist, aber beim Examen fällt einem das auf die Füße.
Ich schlage vor: Schmeiß deine Lern-Technik nicht von heute auf morgen völlig über den Haufen, sondern erweitere sie.
Meine Tips:
1.
Jura ist nicht nur auswendig lernen!
Man muss, insbesondere im Examen, nicht jeden Meinungsstreit bis ins letzte Detail auswendig lernen.
Mit etwas Lockerheit, Rechtsgefühl, Grundkenntnissen und guter (Gutachten)Technik kann man sich Lösungen selbst erarbeiten, von denen man noch nie gehört hat.
2.
Du musst dir ein Grundgerüst an Wissen aufbauen, dass im Langzeitgedächtnis hängen bleibt.
Fange an, dir ganz grobe Übersichten und Prüfungsschema zu schreiben.
Z.b.
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtungsklage:
1. Eröffnung des VerwRW
2. Statthaftigkeit
3. Klagebefugnis
4. Vorverfahren
5. Frist
6. Beteiligten-/Prozessfähigkeit
7. Klagegegner
8. Form
(Zuständiges Gericht)
(Rechtsschutzbedürfnis)
Erstmal nichts weiter, keine Definitionen usw. Vielleicht noch den jeweiligen Paragraph.
Und das lernst du so lange auswendig, bis du es auch in 6 Monaten noch weißt, wenn man dich nachts um 3 weckt.
Solche Grundgerüste machst du dir in allen Rechtsgebieten zu wichtigen Grundlagen, z.b. im Strafrecht Aufbau Erfolgsdelikt, Versuch, usw. oder im Zivilrecht Anspruch aus 280 I BGB, Anspruch aus 323 I, 346 BGB.
3.
Wenn du diese Grundgerüste völlig verinnerlicht hast, kannst du anfangen, mehr und mehr Details hinzuzufügen.
Quasi Fleisch an das Knochengerippe.
Ich würde aber nicht übertreiben. Zu jedem Punkt des Grob-Schemas die Definition und pro Schema maximal 2-3 Meinungsstreite.
Für jedes Rechtsgebiet bietet sich dann noch eine Liste mit wichtigen Definitionen an (z.b. Willenserklärung, Besitz, Gewahrsam, Wegnahme, Verwaltungsakt, usw.)
Wichtig ist, nicht zu übertreiben, sondern Stück für Stück. Das soll schließlich das Basiswissen sein, was ins Langzeitgedächtnis geht.
Das musst du dann aber halt auch regelmäßig wiederholen. Wie Vokabeln lernen.
4.
Wenn du die Punkte 2 und 3 regelmäßig gemacht hast, kannst du das machen, was du immer gemacht hast. Kurzfristig vor einer Prüfung so viel Stoff wie möglich ins Kurzzeitgedächtnis ballern.
5.
Selbstständiges Schreiben (und Denken) üben. Nimm dir AG-Fälle aus den ersten Semestern, du hast ja glücklicherweise fast alles vergessen, und versuch sie einfach mit dem Gesetz (und deiner Erinnerung) zu lösen. Welche Rechtsgrundlage/Anspruchsgrundlage? Was ist Tatbestand, was ist Rechtsfolge? Definition, Subsumtion.
Das muss nicht perfekt sein, sondern es geht darum, dass du selber denkst.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen, und wünsche dir viel Erfolg!
Kurzzeitgedächtnis funktioniert im Examen nicht. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass meines damit jedenfalls überfordert war.
Für Grund- und Hauptstudium kann das funktionieren, weil der Stoff überschaubar ist, aber beim Examen fällt einem das auf die Füße.
Ich schlage vor: Schmeiß deine Lern-Technik nicht von heute auf morgen völlig über den Haufen, sondern erweitere sie.
Meine Tips:
1.
Jura ist nicht nur auswendig lernen!
Man muss, insbesondere im Examen, nicht jeden Meinungsstreit bis ins letzte Detail auswendig lernen.
Mit etwas Lockerheit, Rechtsgefühl, Grundkenntnissen und guter (Gutachten)Technik kann man sich Lösungen selbst erarbeiten, von denen man noch nie gehört hat.
2.
Du musst dir ein Grundgerüst an Wissen aufbauen, dass im Langzeitgedächtnis hängen bleibt.
Fange an, dir ganz grobe Übersichten und Prüfungsschema zu schreiben.
Z.b.
Zulässigkeitsvoraussetzungen der Anfechtungsklage:
1. Eröffnung des VerwRW
2. Statthaftigkeit
3. Klagebefugnis
4. Vorverfahren
5. Frist
6. Beteiligten-/Prozessfähigkeit
7. Klagegegner
8. Form
(Zuständiges Gericht)
(Rechtsschutzbedürfnis)
Erstmal nichts weiter, keine Definitionen usw. Vielleicht noch den jeweiligen Paragraph.
Und das lernst du so lange auswendig, bis du es auch in 6 Monaten noch weißt, wenn man dich nachts um 3 weckt.
Solche Grundgerüste machst du dir in allen Rechtsgebieten zu wichtigen Grundlagen, z.b. im Strafrecht Aufbau Erfolgsdelikt, Versuch, usw. oder im Zivilrecht Anspruch aus 280 I BGB, Anspruch aus 323 I, 346 BGB.
3.
Wenn du diese Grundgerüste völlig verinnerlicht hast, kannst du anfangen, mehr und mehr Details hinzuzufügen.
Quasi Fleisch an das Knochengerippe.
Ich würde aber nicht übertreiben. Zu jedem Punkt des Grob-Schemas die Definition und pro Schema maximal 2-3 Meinungsstreite.
Für jedes Rechtsgebiet bietet sich dann noch eine Liste mit wichtigen Definitionen an (z.b. Willenserklärung, Besitz, Gewahrsam, Wegnahme, Verwaltungsakt, usw.)
Wichtig ist, nicht zu übertreiben, sondern Stück für Stück. Das soll schließlich das Basiswissen sein, was ins Langzeitgedächtnis geht.
Das musst du dann aber halt auch regelmäßig wiederholen. Wie Vokabeln lernen.
4.
Wenn du die Punkte 2 und 3 regelmäßig gemacht hast, kannst du das machen, was du immer gemacht hast. Kurzfristig vor einer Prüfung so viel Stoff wie möglich ins Kurzzeitgedächtnis ballern.
5.
Selbstständiges Schreiben (und Denken) üben. Nimm dir AG-Fälle aus den ersten Semestern, du hast ja glücklicherweise fast alles vergessen, und versuch sie einfach mit dem Gesetz (und deiner Erinnerung) zu lösen. Welche Rechtsgrundlage/Anspruchsgrundlage? Was ist Tatbestand, was ist Rechtsfolge? Definition, Subsumtion.
Das muss nicht perfekt sein, sondern es geht darum, dass du selber denkst.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen, und wünsche dir viel Erfolg!
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Ich lerne absolut falsch - trotzdem "gute Noten" - von Frischling - 09.03.2024, 17:42
RE: Ich lerne absolut falsch - trotzdem "gute Noten" - von GPAKandidat2023 - 09.03.2024, 18:34
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RE: Ich lerne absolut falsch - trotzdem "gute Noten" - von Heyyho - 16.03.2024, 17:03