15.03.2024, 00:40
(15.03.2024, 00:34)Hans123 schrieb:(15.03.2024, 00:03)Adneo schrieb: Mein Zeugnis für die Anwaltsstation beinhaltet die Formulierung "zu unserer vollen Zufriedenheit". Also eine 3 und in der Arbeitswelt eigentlich gar nicht zu gebrauchen. Muss ich mir damit bei Bewerbungen in Kanzleien große Sorgen machen? Die Notenpunkte im Stationszeugnis halten sich im Rahmen des Üblichen der GK-Noten, nur eben offensichtlich am unteren Rand. Mache mir jetzt schon große Sorgen um meine Zukunft.
Ach Quatsch. Bei mir war das Zeugnis aus der Anwaltsstation in der GK auch nicht so toll, aber es hat niemanden interessiert. Wenn du den Eindruck hattest, dass es besser lief und du einen guten Kontakt zu deinem Mentor hast, könntest du zudem nachfragen, ob man es etwas nach oben auf vb setzen könnte?
Also die "juristische" Note ist ein VB, in arbeitsrechtlicher Sprache ist es eine 3.
Nach meinem Eindruck (Google) ist es in der GK schon die absolute Ausnahme, dass man kein Gut (juristische Note, also 13 - 15 Punkte) bekommt.
Nachrichten in diesem Thema
Schlechtes Stationszeugnis GK - von Adneo - 15.03.2024, 00:03
RE: Schlechtes Stationszeugnis GK - von Hans123 - 15.03.2024, 00:34
RE: Schlechtes Stationszeugnis GK - von Adneo - 15.03.2024, 00:40
RE: Schlechtes Stationszeugnis GK - von gintonic - 15.03.2024, 04:07
RE: Schlechtes Stationszeugnis GK - von Adneo - 15.03.2024, 20:19
RE: Schlechtes Stationszeugnis GK - von JurMUC - 18.03.2024, 12:25
RE: Schlechtes Stationszeugnis GK - von Adneo - 18.03.2024, 13:04
RE: Schlechtes Stationszeugnis GK - von Calathea - 19.03.2024, 09:22
RE: Schlechtes Stationszeugnis GK - von JurMUC - 20.03.2024, 10:16
RE: Schlechtes Stationszeugnis GK - von guga - 18.03.2024, 12:59
RE: Schlechtes Stationszeugnis GK - von Calathea - 19.03.2024, 09:21