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154d StPO bei vers. Prozessbetrug
Arnix
Junior Member
**
Beiträge: 4
Themen: 1
Registriert seit: Mar 2024
#9
14.03.2024, 12:29
(14.03.2024, 09:39)Ballaballa schrieb:  Der entscheidende Punkt ist eigentlich, dass die Schwelle zum strafbaren Versuch bei falschem Prozessvortrag erst mit der Antragstellung in der mündlichen Verhandlung überschritten wird, d.h. vor diesem Zeitpunkt ist die Lügerei zwar ärgerlich, aber nicht strafbar, d.h. es gibt noch nicht mal einen Anfangsverdacht. Dies scheint die StA im vorliegenden Fall aber nicht zu wissen. Das, was die StA da mit 154d macht, ist rechtlich halt ziemlich falsch.

Dann darf jeder Beweismittel fälschen und beibringen, solange sie nicht Teil der mündlichen Verhandlung werden? 

Das ist übrigens auch ein Punkt: Der Falschvortrag begann ja bereits vorm Landgericht. Wir hatten ihn unter Beweisantritt widerlegt, was enorm anstrengend war, uns aber gelungen ist. Einen erkennbaren Einfluss auf das Urteil hatte der Falschvortrag nicht. Den schwerwiegendsten erstinstanzlichen Falschvortrag hatte die Gegenseite in der Berufungsinstanz einfach wiederholt, per copy&paste. Wir hatten erneut widerlegt, und seitdem insistiert die Gegenseite, das ganze Thema läge neben der Sache. 

Um die Größenordnung zu veranschaulichen: Die direkten Kosten unserer rechtlichen Vertretung liegen bisher im Bereich von 2M Euro, von den Opportunitätskosten ganz zu schweigen. Dummerweise sind wir nicht reicht, müssen uns das Geld also leihen. Dabei entstehen die Kosten zu großem Teil durchs aufwendige Widerlegen des falschen Sachvortrags der Gegenseite. Die Gegenseite ist ein Konzern mit fast beliebig tiefen Taschen. Zwischendurch wurden wir sogar von einer Art Privatdetektivin besucht, deren einziges Anliegen war, herauszukriegen, wie unsere Prozessfinanzierung funktioniert. Wegen eines ulkigen Missgeschicks war sie aufgeflogen und hatte sich verkrümelt. 
Jedenfalls scheint die Strategie der Gegenseite darin zu bestehen, LG und OLG zu belügen, um mit der Widerlegung der Lügen unsere Streitkosten ins unerträgliche zu steigern.
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154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Arnix - 13.03.2024, 19:59
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von TheEagle - 13.03.2024, 22:20
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Arnix - 13.03.2024, 23:20
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Praktiker - 14.03.2024, 07:20
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Arnix - 14.03.2024, 12:12
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Ballaballa - 14.03.2024, 09:39
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Arnix - 14.03.2024, 12:29
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von 1Ri - 14.03.2024, 10:00
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Patenter Gast - 14.03.2024, 10:24


 

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