14.03.2024, 12:12
(14.03.2024, 07:20)Praktiker schrieb: Es ist jedenfalls nicht unüblich, so zu verfahren. Die ZPO bietet Mittel, um die Echtheit von Beweismitteln zu klären. Die Lust, im laufenden Zivilverfahren dazwischenzufunken und auf Staatskosten die gleiche Frage aufzuklären, ist gering ausgeprägt. Auch aus praktischen Gründen: die Urkunde liegt sonst erst einmal beigezogen bei der StA und der Zivilprozess kann nicht mehr weiterlaufen. Das alles ist nicht gewollt, denn es ist ganz typisch, dass im Zivilprozess jede Seite der anderen Betrug vorwirft (wenn auch nicht so krass wie in deinem Fall), und wenn die StA da immer den Anzeigen folgen würde, gäbe es kaum noch einen geordneten Zivilprozess. Sie werden also erst einmal abwarten, was das Zivilgericht tut und ob die Echtheit dort mittels Gutachtens geklärt wird.
Die Urkunden, um die es geht, liegen als PDFs vor (per BeA). Das Zivilverfahren würde also nicht verzögert. Besonders schrullig: In einem Fall hatte die Gegenseite versucht, ihre Beweismittel zu schwärzen, und zwar unserer Auffassung nach grob sinnentstellend bzw. sogar sinnverkehrend.
Sie haben sich aber zu blöde angestellt, wir fanden unter den vermeintlichen Schwärzungen unserer Auffassung nach entscheidungsrelevante Informationen, welche mit unserem Sachvortrag verträglich sind - aber im Widerspruch zu deren Sachvortrag stehen.
Seitdem werfen sie uns einen Rechtsbruch vor: Wir hätten "widerrechtlich eine Spezialsoftware" verwendet, um die Schwärzungen zu entfernen.
Die Gegenseite behält ihren Falschen Sachvortrag einfach bei und möchte die unsererseits aufgefundenen technischen Informationen vom Verfahren ausschließen lassen. Das Gericht soll eine Story glauben, welche so nicht aufrecht erhalten werden kann, wenn man das Beweismittel der Gegenseite vollständig kennt - und nicht nur von der Gegenseite gewünschte, ausgewählte Bereiche.
Wir hatten allerdings keine "Spezialsoftware" verwendet, sondern einfach wie üblich deren files mit pdfimages geöffnet, einer in unserer Linux-Distribution vorinstallierten Kommandozeilen-Anwendung. Wir haben nichts entschlüsselt, und es gab keinerlei Barriere, die wir hätten überwinden müssen.
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154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Arnix - 13.03.2024, 19:59
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von TheEagle - 13.03.2024, 22:20
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Arnix - 13.03.2024, 23:20
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Praktiker - 14.03.2024, 07:20
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Arnix - 14.03.2024, 12:12
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Ballaballa - 14.03.2024, 09:39
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RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von 1Ri - 14.03.2024, 10:00
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Patenter Gast - 14.03.2024, 10:24