14.03.2024, 07:20
Es ist jedenfalls nicht unüblich, so zu verfahren. Die ZPO bietet Mittel, um die Echtheit von Beweismitteln zu klären. Die Lust, im laufenden Zivilverfahren dazwischenzufunken und auf Staatskosten die gleiche Frage aufzuklären, ist gering ausgeprägt. Auch aus praktischen Gründen: die Urkunde liegt sonst erst einmal beigezogen bei der StA und der Zivilprozess kann nicht mehr weiterlaufen. Das alles ist nicht gewollt, denn es ist ganz typisch, dass im Zivilprozess jede Seite der anderen Betrug vorwirft (wenn auch nicht so krass wie in deinem Fall), und wenn die StA da immer den Anzeigen folgen würde, gäbe es kaum noch einen geordneten Zivilprozess. Sie werden also erst einmal abwarten, was das Zivilgericht tut und ob die Echtheit dort mittels Gutachtens geklärt wird.
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154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Arnix - 13.03.2024, 19:59
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von TheEagle - 13.03.2024, 22:20
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Arnix - 13.03.2024, 23:20
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Praktiker - 14.03.2024, 07:20
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Arnix - 14.03.2024, 12:12
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Ballaballa - 14.03.2024, 09:39
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Arnix - 14.03.2024, 12:29
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von 1Ri - 14.03.2024, 10:00
RE: 154d StPO bei vers. Prozessbetrug - von Patenter Gast - 14.03.2024, 10:24


