12.03.2024, 23:44
(12.03.2024, 22:45)FriedelBumml schrieb: Angenommen mein (allein lebender) Mandant befindet sich seit kurzem in Untersuchungshaft.
Stünden meiner Zusage als Plichtverteidiger den allein Zuhause verbliebenen Hund des Mandanten zur Pflege bei mir aufzunehmen Bedenken entgegen? Etwa weil es die Professionalität der Zusammenarbeit schmälern könnte oder weil sonst Rechtsnormen entgegenstehen? Die Aufnahme würde sich anbieten, da ich selbst Hundehalter bin. Es wäre als Gefälligkeit gedacht.
Ich freue mich über eure Gedankengänge/ Ideen.
Vielen Dank!
Ist heute schon der 1. April?
Nachrichten in diesem Thema
Aufnahme des Hundes eines Mandaten zur Pflege - von FriedelBumml - 12.03.2024, 22:45
RE: Aufnahme des Hundes eines Mandaten zur Pflege - von TheEagle - 12.03.2024, 23:44
RE: Aufnahme des Hundes eines Mandaten zur Pflege - von Schuledeslebens - 13.03.2024, 21:28
RE: Aufnahme des Hundes eines Mandaten zur Pflege - von Praktiker - 14.03.2024, 07:26
RE: Aufnahme des Hundes eines Mandaten zur Pflege - von Freidenkender - 18.03.2024, 18:50
RE: Aufnahme des Hundes eines Mandaten zur Pflege - von hyaene_mit_hut - 17.03.2024, 17:14