12.03.2024, 16:47
(12.03.2024, 16:19)TasseTee schrieb: Hallo,
meine Frage bezieht sich auf das Thema teilweise Klagerücknahme/übereinstimmende Teilerledigung.
Muss die Kostenentscheidung nach der Mehrkostenmethode bzw. der Quotenmethode auch dann berechnet werden, wenn die Terminsgebühr zur vollen Höhe entstanden ist, also nicht nach dem ermäßigten Streitwert? Die Parteien also erst nach der Beweisaufnahme den Streit teilweise zurücknehmen etc?
Ich finde dazu unterschiedliche Ansichten.
Nein, dazu dürfte es dann keinen Anlass mehr geben.
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teilweise Klagerücknahme/ übereinstimmende Teilerledigung - von TasseTee - 12.03.2024, 16:19
RE: teilweise Klagerücknahme/ übereinstimmende Teilerledigung - von RiLG Hessen - 12.03.2024, 16:47
RE: teilweise Klagerücknahme/ übereinstimmende Teilerledigung - von TasseTee - 12.03.2024, 16:58