10.03.2024, 14:32
Ich kann dir leider nur antworten mit "kommt darauf an".
Das von dir beschriebene Problem mit dem "Fachwissen von Anwälten" dürfte ein Scheinproblem sein und das an jedem Gericht.
Ob du es mit hochspezialisierten GK-Anwälten zu tun haben wirst oder nicht, wird auf deine Zuständigkeit ankommen. Die meisten Rechtsanwälte bei uns scheinen jedenfalls nicht sehr oft am VG zu klagen, was beispielsweise dadurch deutlich wird, dass ein § 80 Ver zu 99% falsch formuliert ist (kein Scherz). Im Ergebnis legt man die Anträge dann eben aus und geht selbst auf Fehlersuche (Amtsermittlung sei Dank). Man hat teilweise das Gefühl, dass der Anwalt nur klagt, weil der Mandant es unbedingt möchte (entsprechend fallen die Argumente aus). Im Ergebnis habe ich aber ein angenehmes Gleichgewicht zwischen "wo hat der sein Examen her, die Klage ist offensichtlich unbegründet" und "interessantes Problem, noch nie gehört, erst mal auf juris". Da es keinen Anwaltszwang gibt, hat man natürlich aber auch unvertretene Kläger mit denen man sich teilweise herumschlagen darf. Beweisaufnahmen gibt es eher seltener, da die meisten Vorgänge ohnehin aktenkundig sind.
Wenn du ausschließlich "Jura in Reinform" machen möchtest, dann müsstest du zu einem Obergericht, die dann keine Massenarbeit mehr haben und sich eher mit Rechtsproblemen auseinandersetzen dürfen (man kann übrigens auch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter zum BVerwG).
Da man beim Sozialgericht als Anwalt auch nicht reich wird, nehme ich an, dass entsprechend wenig spezialisierte Anwälte existieren.
Die meiste Ahnung dürften Anwälte haben, die regelmäßig am Arbeitsgericht auftreten. Dort wird aber, soweit ich es gehört habe, primär versucht, Vergleiche zu schließen, da man sonst mit der Arbeit nicht fertig wird.
Das Kammerprinzip am VG hat m.M.n eher Vorteile als Nachteile. Im ersten Jahr darfst du im klassichen Recht nicht Einzelrichter sein (= Welpenschutz). Wie es mit Homeoffice, Entscheidungsfindung, etc. gehandhabt wird, kommt natürlich auch auf den Kammervorsitzenden an.
Das von dir beschriebene Problem mit dem "Fachwissen von Anwälten" dürfte ein Scheinproblem sein und das an jedem Gericht.
Ob du es mit hochspezialisierten GK-Anwälten zu tun haben wirst oder nicht, wird auf deine Zuständigkeit ankommen. Die meisten Rechtsanwälte bei uns scheinen jedenfalls nicht sehr oft am VG zu klagen, was beispielsweise dadurch deutlich wird, dass ein § 80 Ver zu 99% falsch formuliert ist (kein Scherz). Im Ergebnis legt man die Anträge dann eben aus und geht selbst auf Fehlersuche (Amtsermittlung sei Dank). Man hat teilweise das Gefühl, dass der Anwalt nur klagt, weil der Mandant es unbedingt möchte (entsprechend fallen die Argumente aus). Im Ergebnis habe ich aber ein angenehmes Gleichgewicht zwischen "wo hat der sein Examen her, die Klage ist offensichtlich unbegründet" und "interessantes Problem, noch nie gehört, erst mal auf juris". Da es keinen Anwaltszwang gibt, hat man natürlich aber auch unvertretene Kläger mit denen man sich teilweise herumschlagen darf. Beweisaufnahmen gibt es eher seltener, da die meisten Vorgänge ohnehin aktenkundig sind.
Wenn du ausschließlich "Jura in Reinform" machen möchtest, dann müsstest du zu einem Obergericht, die dann keine Massenarbeit mehr haben und sich eher mit Rechtsproblemen auseinandersetzen dürfen (man kann übrigens auch als Wissenschaftlicher Mitarbeiter zum BVerwG).
Da man beim Sozialgericht als Anwalt auch nicht reich wird, nehme ich an, dass entsprechend wenig spezialisierte Anwälte existieren.
Die meiste Ahnung dürften Anwälte haben, die regelmäßig am Arbeitsgericht auftreten. Dort wird aber, soweit ich es gehört habe, primär versucht, Vergleiche zu schließen, da man sonst mit der Arbeit nicht fertig wird.
Das Kammerprinzip am VG hat m.M.n eher Vorteile als Nachteile. Im ersten Jahr darfst du im klassichen Recht nicht Einzelrichter sein (= Welpenschutz). Wie es mit Homeoffice, Entscheidungsfindung, etc. gehandhabt wird, kommt natürlich auch auf den Kammervorsitzenden an.
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