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AG oder LG (Strafrecht)?
RiNrw
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 0
Registriert seit: Jun 2023
#3
10.03.2024, 10:52
Aus meiner Sicht unterscheiden sich die beiden Tätigkeiten vor allem in den folgenden Dingen:

- AG weniger "juristisch", es geht viel um unproblematische Delikte wie Diebstahl, Betrug etc. Die Taten werden in der Regel auch eingeräumt, sodass es im Kern vor allem ums Strafmaß geht 

- AG hat oftmals mehr Neben-Aufgaben. Gemeint ist damit, dass vor allem an kleineren Gerichten der Strafrichter nicht nur Strafrecht macht, sondern nebenher noch Owis/beschleunigte Verfahren/Ermittlungsrichter/Schöffenwahl etc.

- die Anzahl der Sitzungstage ist tendenziell am LG höher und etwas weniger fest, da bei den vielen Haftsachen eher darauf geschaut werden muss, dass Verteidiger etc können als dass es der feste Sitzungstag ist

- über dem LG schwebt die Revision; über dem AG meist nur die Berufung 
Dazu gehört dann auch, dass man beim LG viel mehr selbst mitschreiben muss, weil das Protokoll ja verknappt ist, wohingegen am AG man sich halbwegs auf die Angaben im Protokoll verlassen kann 

- LG tendenziell presseträchtigeres Tätigwerden 


Es ist daher vor allem eine persönliche Frage, was einem besser liegt/mehr Spaß macht.


Zu deiner Pro/Contra-Liste:

Aus meiner persönlichen Erfahrung geht die AG-Tätigkeit nicht mit einer höheren Arbeitsbelastung einher, es ist einfach nur ein anderes arbeiten, aber das mag in deinem Gericht anders sein. Aus meiner Sicht sind allgemein die Strafsachen mit einer guten Pebbsy-Beachtung gesegnet
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Nachrichten in diesem Thema
AG oder LG (Strafrecht)? - von BerRef94 - 09.03.2024, 12:02
RE: AG oder LG (Strafrecht)? - von 9erDart - 09.03.2024, 13:51
RE: AG oder LG (Strafrecht)? - von RiNrw - 10.03.2024, 10:52


 

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