09.03.2024, 22:14
Hi!
Ich habe von der Anwaltschaft in ein Ministerium in RLP gewechselt (A13). Bisher ist noch keine Stufenfestsetzung erfolgt. Ich habe vorher 5.5 Jahre als Anwalt gearbeitet und 9 Monate Zivildienst gemacht.
In 30 Landesbesoldungsgesetz heißt es:
Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können auf Antrag ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind und die hauptberufliche Tätigkeit auf der Qualifikationsebene eines Ausbildungsberufs (??) über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung ausgeübt wurde.
Kann mir jemand sagen in welche Stufe ich eingeordnet werden kann?
Lieben Dank!
Ich habe von der Anwaltschaft in ein Ministerium in RLP gewechselt (A13). Bisher ist noch keine Stufenfestsetzung erfolgt. Ich habe vorher 5.5 Jahre als Anwalt gearbeitet und 9 Monate Zivildienst gemacht.
In 30 Landesbesoldungsgesetz heißt es:
Weitere hauptberufliche Zeiten, die nicht Voraussetzung für den Erwerb der Laufbahnbefähigung sind, können auf Antrag ganz oder teilweise anerkannt werden, soweit diese für die Verwendung förderlich sind und die hauptberufliche Tätigkeit auf der Qualifikationsebene eines Ausbildungsberufs (??) über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten ohne Unterbrechung ausgeübt wurde.
Kann mir jemand sagen in welche Stufe ich eingeordnet werden kann?
Lieben Dank!
Nachrichten in diesem Thema
Anerkennung Berufserfahrung RLP - von Angry-towner - 09.03.2024, 22:14
RE: Anerkennung Berufserfahrung RLP - von Illegal_Counsel - 10.03.2024, 23:07


