09.03.2024, 14:19
Wenn Du den Antrag ausdrücklich so ausgelegt hast, ist es nicht einmal ein Verstoß gegen ne ultra petita - Du hast es ja so verstanden, dass eben das gefordert wird. Dann wäre es nur eine ggf. falsche Auslegung. Ohne Kenntnis der Gesamtklausur schwer zu sagen, wie schlimm das wäre, aber für sich genommen jedenfalls kein Grund, schlecht zu schlafen.
Nachrichten in diesem Thema
Ne ultra petita - von Wählscheibentelefon - 08.03.2024, 18:40
RE: Ne ultra petita - von RefSH - 08.03.2024, 19:23
RE: Ne ultra petita - von Wählscheibentelefon - 09.03.2024, 23:12
RE: Ne ultra petita - von Praktiker - 09.03.2024, 14:19
RE: Ne ultra petita - von Wählscheibentelefon - 09.03.2024, 23:10