09.03.2024, 11:20
Zur Klarstellung: du MUSST dich nicht 3 Monate vorher arbeitssuchend melden, das nur, wenn du vorhast in Deutschland zu bleiben hnd AlG tu beziehen.
(Ich hab mich btw einen Tag nach meiner mündlichen arbeitslos gemeldet, weil ich doch noch ALG beziehen wollte - ohne Probleme)
Du kannst aber auch dich gar nicht melden. Dann bist du bei der KV als freiwilliges Mitglied versichert. Und dann kannst/musst du eine Reise-KV abschließen.
Ehrlich, mach das! Ich war so viel im Ausland, weshalb ich auch erst mit 30 mit dem ref fertig war. Und keinen Tag davon bereuet, bei den Vorstellungsgesprächen kam es immer gut an. Jetzt habe ich eine Family und weiß, dass ich mir mit 40 nicht vorwerfen werde, nicht gereist und tolle Sachen erlebt zu haben.
(Ich hab mich btw einen Tag nach meiner mündlichen arbeitslos gemeldet, weil ich doch noch ALG beziehen wollte - ohne Probleme)
Du kannst aber auch dich gar nicht melden. Dann bist du bei der KV als freiwilliges Mitglied versichert. Und dann kannst/musst du eine Reise-KV abschließen.
Ehrlich, mach das! Ich war so viel im Ausland, weshalb ich auch erst mit 30 mit dem ref fertig war. Und keinen Tag davon bereuet, bei den Vorstellungsgesprächen kam es immer gut an. Jetzt habe ich eine Family und weiß, dass ich mir mit 40 nicht vorwerfen werde, nicht gereist und tolle Sachen erlebt zu haben.
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Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Gast26111992 - 10.02.2024, 14:51
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Homer S. - 10.02.2024, 16:39
RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Egal - 10.02.2024, 18:30
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RE: Ausland/Reisen nach dem zweiten Examen - von Egal - 11.02.2024, 11:56
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